Das Medizinrecht erfasst nicht nur die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und ihren Patienten, sondern auch die von den Ärzten untereinander, den Kliniken, Apothekern und anderen Heilberufen.
Darüber hinaus werden im Medizinrecht auch die öffentlich-rechtlichen Regeln zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes sowie aller anderen Berufe im Gesundheitswesen erfasst. Hinzu treten Regeln für das Pharmarecht und das Recht der Tierärzte.
Mithin ergibt sich ein sehr breites Spektrum, dessen Wechselwirkungen auch für die Betroffenen anspruchsvoll nicht immer frei von Überraschungen sind.
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