Als Spezialkanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht konzentrieren wir uns auf die Aufgabenstellungen des Medizin- und Arzthaftungsrechts sowie Versicherungs- und Sozialrechts. Weil das Fachgebiet Medizinrecht viele Besonderheiten aufweist, wird die Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt für Medizinrecht von der Rechtsanwaltskammer erst erteilt, wenn der Anwalt - so wie wir - spezielle Kenntnisse darüber nachweisen kann. Neben zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsfragen muss er auch über das Berufsrecht der Heilberufe – insbesondere das der ärztlichen Berufe – und deren Vergütungsrecht Bescheid wissen sowie über juristisches Wissen zum Krankenhaus-, Arzneimittel- und Apothekenrecht verfügen. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei können eine entsprechend umfangreiche spezifische Ausbildung im juristischen und medizinischen Bereich sowie jahrelange praktische Erfahrungen in der Lösung medizinrechtlicher Mandate vorweisen.
Im Rahmen unserer Spezialisierung sind wir stark vernetzt und arbeiten interdisziplinär. Die mit uns kooperierenden Ärzte können Ihnen Hilfestellungen bei der Aufklärung und bei der Lösung medizinischer Sachverhalte geben oder Ihnen andere Therapieansätze und adäquate Behandlungsalternativen empfehlen. Nicht zuletzt ist die Erstellung oder die Überprüfung eines ärztlichen Gutachtens elementare Grundlage der darauf aufbauenden juristischen Prüfung.